
Corona Schutzverordnung ab 13.01.2022

14 Jan
Corona Schutzverordnung ab 13.01.2022
Aufgrund der aktuellen Corona Schutzverordnung gilt folgende Regelung: Die Teilnahme am Tischtennistraining ist nur noch mit einem 2G+ Nachweis möglich. Geimpft,genesen+Test (ohne booster)
Neu ab Montag, 17.01.2022:
Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren gelten nicht mehr automatisch
als immunisiert. Sie müssen also einen entsprechenden Nachweis – wie
auch Erwachsene – vorlegen. Als Schüler/-in gelten sie aber weiterhin
als getestet; hier reicht eine Testbescheinigung der Schule oder ein
aktueller Schülerausweis.
Zugangsbeschränkungen / Testpflicht
Die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen ist nur immunisierten
Personen gestattet, die gleichzeitig über einen gültigen, max. 24
Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen von einem anerkannten Labor
bescheinigten höchsten 48 Stunden alten PCR-Test verfügen. Neu: wer
über eine „wirksame Auffrischungsimpfung“ (abgeschlossene
Grundimmunisierung und Auffrischung / Booster) verfügt, benötigt keinen Test mehr. Das gilt auch für Personen, die innerhalb der letzten drei Monate infiziert waren (Nachweis durch PCR-Test) und zuvor vollständig immunisiert waren.
Am Sportbetrieb teilnehmen dürfen also alle Kinder und
Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahre ohne Nachweis (also auch am
Wochenende…), Personen mit Nachweis 2 G + oder Personen mit Nachweis
einer Booster-Impfung.
Maskenpflicht
In allen öffentlich zugänglichen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.
Die Maske darf während der Sportausübung abgenommen werden.
Spielzeit 2021/2022
Die aktuelle Spielzeit ist nach Beschluss des Vorstandes Sport bis zum 31.01.2022 ausgesetzt.